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Übersicht über die öffentlichen Parkplätze, Parkhäuser und P+R-Plätze in Herne
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Farbige, digitale, georeferenzierte, lagegenaue, entzerrte Luftbilder/Orthofotos der Stadt Herne, Bodenauflösung 5 cm, Befliegung April 2017.
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Abgrenzung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Herne
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Das räumliche Konzept der Roadmap umfasst zum einen die Festlegung von Schwerpunkträumen, im Sinne von vordringlichen Handlungsräumen, und zum anderen die konkrete Verortung von Maßnahmenvorschlägen innerhalb dieser Schwerpunkträume sowie von ausgewählten Einzelmaßnahmen außerhalb der Schwerpunkträume. In die Ableitung der Schwerpunkträume flossen neben den Klimawirkungen auch die weiteren gesundheitsbezogenen Umweltbelastungen sowie die soziale Vulnerabilität ein. Die Grundstrategie der Roadmap war, die Schwerpunkträume räumlich abzugrenzen und diese mit geplanten Projekten in der Stadt Herne, ob im Rahmen von Pflichtaufgaben oder als Entwicklungs- und Umbauvorhaben und sowohl unter kommunaler als auch privater Trägerschaft, zu überlagern. Dazu wurde im Rahmen der Erarbeitung der Roadmap ein fachbereichsübergreifendes Eruieren, Auswerten und Kombinieren von vorhandenen und geplanten Programmen und Projekten, z. B. aus den Bereichen Stadtumbau, Entwässerungsplanung, Grünplanung, Verkehrsplanung, Bauvorhaben durchgeführt. Mehrfach belastete Schwerpunkträume sind sowohl von Hitze als auch Starkregen überdurchschnittlich betroffen und wurden durch eine kombinierte Betrachtung der Klimawirkungen identifiziert, bei denen Anpassungsmaßnahmen sowohl gegen Hitze als auch Starkregen angebracht sind.
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Die Daten geben einen Überblick, wo Orte für einen nachhaltigen Alltag im Stadtgebiet von Herne zu finden sind. Sie beinhalten die Themenfelder Lernen & Beratung, Nachhaltiger Einkauf, Nachhaltige Mobilität, Reparieren statt Wegwerfen, Tauschen & Teilen sowie Wasser auffüllen.
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Bereiche mit ausgleichender Funktion für klimatische und lufthygienische Belastungen
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Der Landschaftsplan der Stadt Herne ist seit dem 2. November 1989 in Kraft. Er legt die Ziele für die Entwicklung von Natur und Landschaft und die sich daraus ergebenden Schutz- und Pflegemaßnahmen im baulichen Außenbereich fest. Die Entwicklungsziele sind behördenverbindlich und geben Auskunft über die Schwerpunkte der im Plangebiet zur erfüllenden Aufgaben der Landschaftsentwicklung. Die Festsetzungen geben die verbindlichen Maßnahmen zur Erhaltung bzw. Entwicklung von Natur und Landschaft vor.
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Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen gem. § 13 LNatSchG NRW
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Windgeschwindigkeit und -richtung des nächtlichen Kaltluftabflusses und von Flurwinden.
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Gebiete mit geringer Reibung am Erdboden, so dass eine Kalt- oder Frischluftführung zwischen Stadt und Umland möglich ist