Umwelt
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Ergebnis einer flächendeckenden Gebietsinventur der Altlasten auf dem Herner Stadtgebiet. Die Inventarisierung erfolgte auf Basis einer multitemporalen Akten-, Karten- und Lufbildauswertung für die Zeitschnitte 1842-1938, 1945, 1952-1972 und 1974-1992.
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Altstandorte nach § 2 Absatz 5 Nr. 2 und Altablagerungen im Sinne von § 2 Abs. 5 Nr. 1[1] des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG).
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Ergebnis einer flächendeckenden Gebietsinventur der Altlasten auf dem Herner Stadtgebiet. Die Inventarisierung erfolgte auf Basis einer multitemporalen Akten-, Karten- und Lufbildauswertung für die Zeitschnitte 1842-1938, 1945, 1952-1972 und 1974-1992.
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Abgrenzung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Herne
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Abgrenzung der jagdbaren Fläche
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Überflutungen infolge von Starkregenereignissen können grundsätzlich im gesamten Stadtgebiet auftreten. Die Karten zeigen in welchen Bereichen eine besondere Überflutungsgefährdung zu erwarten ist. Überflutungshöhe und -ausdehnung werden in den Karten durch unterschiedliche Blautöne dargestellt. Die Karten sind durch Computersimulationen auf Basis von hydrodynamischen Modellen berechnet. Sie dienen der Identifikation von Hauptfließwegen und -senken. Die Berechnungen basieren auf einem digitalen Geländemodell und berücksichtigen Topografie und Siedlungsstrukturen. Bei der hier vorliegenden stadtgebietsweiten und somit großräumigen Betrachtung von Starkregenereignissen kann sich im Einzelfall eine Überzeichnung der örtlichen Situation ergeben. Die tatsächliche Gefährdungssituation ist zuallererst von der topografischen Beschaffenheit des betroffenen Gebietes abhängig. Daneben spielt auch die örtliche Bebauungssituation ein große Rolle. Grundsätzlich werden das Kanalnetz sowie die Faktoren Versickerung und Verdunstung bei den Berechnungen standardmäßig nicht berücksichtigt. Auf Grundlage eines 1-stündigen Niederschlagsereignisses erfolgte die Berechnung für zwei mittlere statistische Ereignisse und ein Extremereignis: Seltener Starkregen: statistisch 30-jährliches Ereignis (42,8 l/m²) Außergewöhnlicher Starkregen: statistisch 100-jährliches Ereignis (52,5 l/m²) Extremregen: statistisch >> 1000-jährliches Ereignis (90 l/m²) (Niederschlagsmengen in l/m² sind gleichbedeutend mit Angaben in mm)
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Befriedete Bezirke nach Landesjagdgesetz NRW (§ 4 LJG-NRW)
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Abgrenzung der Kehrbezirke und zuständige Schornsteinfeger
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Altlasten nach § 2 Abs. 5 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), kategorisiert nach Sanierungsstand.
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Ersatzflächen dienen dazu, Beinträchtigungen, die aus einem Eingriff gemäß der naturschutz- und baurechtlichen Eingriffsregelung in Natur und Landschaft resultieren, mitauszugleichen. Das Kompensationsverzeichnis laut LNatSchG NRW stellt alle Flächen auf dem Stadtgebiet von Herne dar, die mit Inkrafttreten des Gesetzes (11/2016) Rechtskraft erlangt haben. Flächen aus Verfahren vor diesem Zeitpunkt sind zwar dargestellt, haben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.