Stadt Herne
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Bereiche im Herner Stadtgebiet, in denen E-Scooter nicht abgestellt werden dürfen.
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Altstandorte nach § 2 Absatz 5 Nr. 2 und Altablagerungen im Sinne von § 2 Abs. 5 Nr. 1[1] des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG).
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Ergebnis einer flächendeckenden Gebietsinventur der Altlasten auf dem Herner Stadtgebiet. Die Inventarisierung erfolgte auf Basis einer multitemporalen Akten-, Karten- und Lufbildauswertung für die Zeitschnitte 1842-1938, 1945, 1952-1972 und 1974-1992.
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Forstliche Festsetzungen in Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen gem. § 12 LNatSchG NRW
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Der Grünflächenentwicklungsplan (GEP) zeigt Entwicklungsmöglichkeiten im Grünbestand auf. Diese werden durch Steckbriefe dargestellt. Dieser Datensatz weist die Steckbriefflächen aus, bei denen es durch Überplanungen zu Nutzungskonflikten kam.
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Bereiche für die Bemessung des Geldbetrages je Stellplatz, der (gemäß § 51 Absatz 5, Sätze 1 und 2 BauO NRW) für die Ablösung der Pflicht zur Herstellung notwendiger Stellplätze oder Garagen an die Stadt Herne zu zahlen ist.
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Abgrenzung von Flächen, die über einheitliche geländeklimatische Eigenschaften verfügen.
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Lage der Bus-, Straßenbahn- und U-Bahnhaltestellen mit Informationen u. a. zur Barrierefreiheit.
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Empfehlungen für Bereiche mit wichtigen klimatischen und lufthygienischen Funktionen
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Lage und Verlauf der Fußgängerzonen im Herner Stadtgebiet.
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