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    Betriebe und Anlagen mit hoher Wärmeemission sowie genehmigungspflichtige Anlagen lokaler und regionaler Bedeutung mit hohen und niedrigen Emissionsquellen

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    Hauptverkehrsstraßen sind Quelle von Lärmemissionen und sowie Abgasen wie Stickoxid und Feinstaub.

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    Der neue Luftreinhalteplan Ruhrgebiet ist am 15. Oktober 2011 in Kraft getreten. Als wesentliche Maßnahme enthält er die Festlegung einer zusammenhängenden, großräumigen Umweltzone Ruhrgebiet. Diese ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Dabei wird das gesamte Stadtgebiet von Herne als Umweltzone ausgewiesen.

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    Auf Grundlage des Umweltinspektionsplanes für Nordrhein-Westfalen hat die Stadt Herne als Umweltschutzbehörde ein Umweltüberwachungskonzept für gewerbliche und industrielle Anlagen aufgestellt. Über das Ergebnis der Inspektion vor Ort wird ein Bericht mit den relevanten Feststellungen und Schlussfolgerungen erstellt.